Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen und Privatpersonen Delphinium Therapie.

1. Allgemeines

1. 1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Auftraggeber: derjenige/diejenige, der den Auftrag erteilt. Der Auftraggeber kann eine Privatperson oder juristische Person sein.
  2. Auftragnehmer: Delphinium Therapie mit Sitz in HaarlemDer Auftragnehmer bietet persönliche Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen an.
  3. Klient: die Person, die die Leistungen des Auftragnehmers tatsächlich in Anspruch nimmt. 
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese vorliegenden Geschäftsbedingungen.
  5. Angebot: ein formelles Angebot des Auftragnehmersan den Auftraggeber
  6.  

2. Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Regelungen getroffen wurden. Die Bedingungen sind beiden Parteien bei Vertragsabschluss bekannt.

3. Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein vom Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers erstelltes Angebot vom Auftraggeber unterzeichnet und dem Auftragnehmer übermittelt wurde.
  2. Liegt kein schriftliches Angebot vor, gilt der Vertrag als abgeschlossen, sobald der Auftraggeber schriftlich die Durchführung von Einzelsitzungen oder Gruppensitzungen mit einem oder mehreren Klienten bestätigt.

4. Angebote

  1. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie keine ausdrückliche Annahmefrist enthalten. Enthält eine Offerte/ein Angebot ein unverbindliches Angebot und wird dieses von der Gegenpartei angenommen, so hat die Gegenpartei das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen.
  2. Bei Angeboten mit zusammengesetzten Preisen besteht keine Verpflichtung zur Teilleistung zu einem anteiligen Preis.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte einzuschalten.

5. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung zu stellen – sowohl schriftlich als auch mündlich, die der Auftragnehmer für die Erstellung eines Angebots und die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags für erforderlich hält.
  2. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen, auch wenn diese von Dritten stammen.
  3. Sofern Vereinbarungen über die Bereitstellung von Materialien, Betriebsmitteln oder Einrichtungen durch den Auftraggeber zum Zwecke des Auftrags getroffen wurden, wird der Auftraggeber diese rechtzeitig und wie vereinbart zur Verfügung stellen.
  4. Etwaige Mehrkosten und Gebühren, die sich aus einer Verzögerung der Auftragsausführung ergeben, weil die angeforderten Informationen, Materialien, Lieferungen oder Einrichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß bereitgestellt werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Vertraulichkeit

  1. Sofern der Auftragnehmer nicht gesetzlich zur Offenlegung von Informationen verpflichtet ist, ist er verpflichtet, über Informationen, die dem Berufsgeheimnis oder dem ethischen Geheimhaltungskodex des Auftragnehmers unterliegen, sowie über Informationen, die der Auftragnehmer als vertraulich betrachtet, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
  2. Da die Kontakte meist von kurzer Dauer sind und der Schwerpunkt auf der Sensibilisierung der Persönlichkeit und des inneren Selbst liegt, wird auf eine intensive Aktenführung verzichtet. Persönliche Aufzeichnungen stehen ausschließlich dem Therapeuten und dem jeweiligen Klienten zur Einsichtnahme zur Verfügung, unabhängig vom Rechnungsempfänger. 
  3. Eine Berichterstattung über Klienten an Auftraggeber oder an Dritte kann nur nach Rücksprache und mit Einwilligung des betroffenen Klienten erfolgen.
  4. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zu anderen Zwecken zu verwenden als zu denen, zu denen sie angefragt wurden. Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass der Auftragnehmer in eigenem Namen in Disziplinar-, Zivil- oder Strafverfahren auftritt, in denen diese Informationen relevant sein können.
  5. Beauftragt der Auftragnehmer Dritte, gelten die Verpflichtungen dieses Artikels auch für diese.

7. Honorar, Kosten, Tarife

  1. Das Honorar des Auftragnehmers ist unabhängig vom Erfolg der Dienstleistung.
  2. Sollten sich nach Vertragsabschluss, jedoch vor vollständiger Ausführung des Auftrags, Tarife und/oder Preise ändern, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Tarif entsprechend anzupassen, sofern zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
  3. Im Honorar des Auftragnehmers sind die dem Auftragnehmer für den Auftrag entstandenen Kosten einschließlich Material- und Raummiete sowie die Kosten für die Einschaltung Dritter enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. Ist vereinbart, dass bestimmte Kosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, über diese Kosten Buch zu führen und diese auf Verlangen des Auftraggebers zur Einsichtnahme vorzulegen.
  5. Ist eine Vergütung des Auftragnehmers auf Stundenbasis vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, über die geleisteten Arbeitszeiten Aufzeichnungen zu führen und diese auf Verlangen des Auftraggebers zur Einsichtnahme vorzulegen. Der jeweils gültige Stundensatz ist in der Vereinbarung festgelegt. Darin ist auch festgelegt, welche Tätigkeiten als abrechenbare Stunden gelten.
  6. Bei allen Terminen mit Firmen und Privatpersonen können für Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben werden, Gebühren anfallen.

8. Zahlung

  1. Zahlungen sind ohne Abzug, Skonto oder Verrechnung bis zum Fälligkeitsdatum zu leisten.
  2. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist bezahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach mindestens einmaliger Zahlungserinnerung, ohne weitere Inverzugsetzung und unbeschadet der sonstigen Rechte des Auftragnehmers, vom Fälligkeitstag bis zum Tag der vollständigen Zahlung die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Bleibt die Zahlung auch nach der ersten Mahnung aus, kann die Einschaltung eines Inkassobüros erfolgen.
  3. Sämtliche angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso)-Kosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Zahlungen von Privatkunden müssen während der Sitzung in bar erfolgen.

9. Beschwerden

  1. Beanstandungen hinsichtlich der ausgeführten Arbeiten und des Rechnungsbetrages müssen innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum der Absendung der vom Auftraggeber beanstandeten Unterlagen oder Informationen bzw. innerhalb von 60 Tagen nach dem Datum der Leistungserbringung schriftlich beim Auftragnehmer geltend gemacht werden.
  2. Reklamationen im Sinne von Absatz 1 führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers.
  3. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Auftragnehmer die Wahl, das verlangte Honorar anzupassen, die beanstandete Arbeit unentgeltlich nachzubessern bzw. neu auszuführen oder den Auftrag gegen anteilige Rückerstattung des vom Auftraggeber bereits gezahlten Honorars ganz oder teilweise nicht (mehr) auszuführen.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Folgen von Auftragsfehlern oder falschen Angaben des Auftraggebers oder der nicht (rechtzeitigen) Bereitstellung von Materialien oder Einrichtungen durch den Auftraggeber.

10. Behandlungsdauer

  1. Termine, innerhalb derer die Arbeiten abgeschlossen sein müssen, gelten nur dann als verbindliche Fristen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

11. Kündigung und Stornierung

  1. Wird nach Auffassung des Auftraggebers oder des Auftragnehmers der Fortgang der Leistungserbringung erheblich behindert, können Auftraggeber und Auftragnehmer nach mündlicher Rücksprache vereinbaren, den weiteren Auftrag abzubrechen.
  2. Die Kündigung muss der anderen Partei schriftlich mitgeteilt werden.
  3. Wenn der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise storniert, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer alle im Hinblick auf die Ausführung dieses Auftrags angemessenerweise aufgewendeten Kosten zu erstatten; dies alles unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers auf Ersatz des entgangenen Gewinns.
  4. Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug:
    • wenn er einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt.
    • im Falle einer Insolvenz oder Zahlungseinstellung seiner Person oder seines Unternehmens.
    • bei der Liquidation seiner Firma
  5. In diesen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne Vorankündigung und/oder gerichtliche Intervention die Erfüllung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen bzw. den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass ihm dadurch Schadensersatzansprüche entstehen.

12. Haftung

  1. Der Auftragnehmer wird seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen ausführen und dabei die Sorgfalt walten lassen, die von einem Therapeuten erwartet werden kann.
  2. Für Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers bzw. Klienten resultieren, haftet der Auftragnehmer nicht. Weist der Auftraggeber nach, dass ihm durch einen Fehler des Auftragnehmers ein Schaden entstanden ist, der bei sorgfältigem Handeln hätte vermieden werden können, so haftet der Auftragnehmer für den Schaden maximal bis zur Höhe des Honorars für den betreffenden Auftrag für das letzte Kalenderjahr, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers vor.

13. Höhere Gewalt

  1. Im Falle einer Erkrankung oder einer vorübergehenden oder dauernden Arbeitsunfähigkeit des Auftragnehmers wird dieser versuchen, den Auftragnehmer durch Dritte ersetzen zu lassen. Ist dies nicht möglich, entbinden Krankheit sowie vorübergehende oder dauernde Arbeitsunfähigkeit des Auftragnehmers diesen von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist bzw. von seiner Lieferverpflichtung, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche auf Ersatz von Kosten oder (Sach)-Schäden geltend machen kann.
  2. Im Falle höherer Gewalt wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Nach Erhalt dieser Mitteilung hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb von acht Tagen vom Auftrag schriftlich zurückzutreten, ist jedoch verpflichtet, die Zahlung vom Auftragnehmer entgegenzunehmen und dem Auftragnehmer den bereits erbrachten Teil des Auftrags zu vergüten.

14. Verjährungsfrist

  1. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, verjähren sämtliche Klagerechte und sonstigen Befugnisse des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer, gleich aus welchem Grund, im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer in jedem Fall ein Jahr nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von der Existenz dieser Rechte und Befugnisse Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können.

15. Geltendes Recht

  1. Für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, für die diese Lieferbedingungen gelten, gilt niederländisches Recht.
  2. Als Gerichtsstand bestimmen die Parteien das zuständige Gericht am Wohnsitz des Auftragnehmers.
  3. Soweit es sich bei der Auftragsarbeit um Arbeiten handelt, die in das Fachgebiet der Berufsorganisation fallen, der die Therapeutin angehört, ist die Therapeutin bei der Ausübung ihrer Tätigkeit an die Bestimmungen ihrer Berufsorganisation gebunden. Sofern eine Beschwerde in den Anwendungsbereich des vom Klienten oder Auftraggeber eingelegten Beschwerdeverfahrens fällt, gilt das Beschwerdeverfahren der jeweiligen Berufsorganisation.

Handelskammernummer 89196260, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 004710932B94.